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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. LEISTUNGEN DES UNTERNEHMENS TORMANNPLUS (IM FOLGENDEN AUCH SO BEZEICHNET)

TormannPlus bietet dem Mitglied die aktive und passive Teilnahme an den vereinbarten Programmen, den sportiven Angeboten und Kursen, den Trainingsmöglichkeiten für Tormanntraining, sowie die Inanspruchnahme der Einrichtungen während der festgelegten Zeiten. Das individuelle Trainingsprogramm wird auf Wunsch des Mitglieds unter Beziehung eines von Tormannplus bereitgestellten Trainers erstellt. Tormannplus übernimmt jedoch keinerlei Haftungen für die Erreichung eines bestimmten Trainingserfolges bzw. Zieles. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und erfolgt auf eigenes Risiko.

2. MITGLIEDSBEITRAG

a) Die monatlichen Mitgliedsbeiträge können nach Wahl des Mitglieds in bar für 6 Monate im Vorhinein oder über einen monatlichen Abbuchungsauftrag entrichtet werden, wobei das Mitglied bei Abschluss des Vertrages die gewünschte Zahlungsmodalität bekanntzugeben hat, die für die gesamte Vertragsdauer als vereinbart gilt. b) Bei Barzahlung hat das Mitglied bei Abschluss des Vertrages sämtliche im Vorhinein zu bezahlen. Bei Vereinbarung eines Abbuchungsauftrages sind die Mitgliedsbeiträge jeweils monatlich im Vorhinein am Monatsersten auf das von TormannPlus bekanntgegebene Konto zur Zahlung fällig. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird das Mitglied seiner/ihrer Bank einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften erteilen (Bankeinzug) und ermächtigt TormannPlus sämtliche aufgrund dieses Vertrages fälligen Zahlungen von seinem/ihrem Konto einzuziehen. Für die jeweils notwendige Deckung des Kontos wird das Mitglied Sorge tragen. Für den Fall, dass das Mitglied mit der Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrages mehr als 6 Wochen in Verzug ist und trotz Mahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung keine Zahlung erfolgt, tritt Terminverlust ein, das heißt, die gesamten Mitgliedsbeträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin werden sofort zur Zahlung fällig. c) Für den monatlichen Mitgliedsbeitrag vereinbaren die Vertragsparteien grundsätzlich Wertbeständigkeit und Kostenanpassung. Als Ausgleichsbetrag wird ein Steigerungsbetrag von vorerst € 1,- monatlich parteieneinvernehmlich festgelegt; das heißt, dass bei vereinbarter Bezahlung 6 Monate im Vorhinein das Mitglied verpflichtet ist, diesen Steigerungsbetrag sogleich zu entrichten. Bei monatlicher Bezahlung wird dieser Steigerungsbetrag zum Mitgliedsbeitrag monatlich hinzugerechnet bzw. bei einem einvernehmlich festgelegten Abbuchungsauftrag entsprechend mitberücksichtigt. Bei Änderungen des Geldwertes und der Betreibungskosten des TormannPlus ist TormannPlus berechtigt, den Steigerungsbetrag entsprechend anzupassen, wobei dieser aus Abrechnungsgründen entsprechend aufgerundet werden kann. d) Im Fall des Rückstandes mit Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber TormannPlus hat der Kunde ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2% per angefangenen Monat zu bezahlen. Für jede Mahnung in Folge des Zahlungsverzuges hat das Mitglied eine angemessene Mahngebühr, mindestens jedoch € 8,- zu bezahlen. Weiteres ist das Mitglied verpflichtet, alle dem TormannPlus bei der Verfolgung ihrer Ansprüche anfallenden Kosten, einschließlich Inkassogebühren, Interventionskosten und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst zur Abdeckung der Einbringungskosten und der Verzugszinsen und schließlich des ausstehenden Kapitals verwendet. TormannPlus ist berechtigt, Zahlungen des Mitglieds auch anders zu widmen, insbesondere auch auf Forderungen aus einer mit dem Mitglied bestehenden sonstigen Geschäftsverbindungen. e) Die Verpflichtungen zur Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen und unabhängig von der Häufigkeit der Inanspruchnahme, sondern beruht vielmehr darauf, dass TormannPlus dem Mitglied für die vereinbarte Zeit Trainingsplätze, Einrichtungen und sein Trainingsangebot zur Verfügung stellt. Das Training findet bei jeder Witterung statt.

3. VERHINDERUNG DES MITGLIEDS

Die Verhinderung des Mitgliedes an der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen entbindet dieses nicht von der Leistung des Mitgliedsbeitrages und hat der TormannPlus keine Verpflichtung zur Nachleistung, Rückzahlung oder Duldung. Im Falle der Verhinderung des Mitgliedes infolge längerer Krankheit (über 1 Monat), eines Unfalles oder aus anderen wichtigen Gründen kann gegen urkundlichen Nachweis (z.B. fachärztliches Attest) die durch die Verhinderung versäumte Zeit nach Absprache mit der Leitung von TormannPlus nach Ende der Vertragsdauer nachgeholt werden. Wobei diese Möglichkeit auf über einen Monat dauernde Verhinderung des Mitgliedes beschränkt ist. Die vereinbarten Zahlungsverbindlichkeiten werden durch eine solche Verhinderung des Mitgliedes allerdings nicht betroffen, bzw. unterbrochen. Eine dauernde Verhinderung ist der Leitung von TormannPlus in geeigneter Form nachzuweisen. Die Zahlungsverpflichtungen des Mitgliedes bleiben trotz dauernder Verhinderung zur Gänze aufrecht, wenn die Verhinderung bereits bei Vertragsabschluss bestanden hat oder zumindest voraussehbar war.

4. OBLIEGENHEIT DES MITGLIEDES

Das Mitglied ist über die körperlichen Anforderungen der von TormannPlus angebotenen Sportarten aufgeklärt worden und erklärt verbindlich, diesen Anforderungen zu entsprechen und keinerlei gesundheitliche Schäden aufzuweisen, die der Ausübung der angebotenen sportlichen Aktivitäten entgegenstehen. In Zweifelsfällen erklärt das Mitglied verbindlich, sich vor Vertragsunterzeichnung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen zu haben, welche die Unbedenklichkeit der Ausübung der Sportarten ergeben hat. Für Gesundheitsschäden, die auf unvollständiger und/oder unrichtiger Information des Mitgliedes beruhen oder auf allfälligen Anlageschäden zurückführen sind, übernimmt TormannPlus keine Haftung. Das Mitglied verpflichtet sich, Namens- und Adressänderungen Tormannplus umgehend an manfred.razenboeck@nulltormannplus.at bekanntzugeben. Des Weiteren ist das Mitglied verpflichtet, sich TormannPlus dem Personal sowie den anderen gegenüber korrekt und sportlich zu verhalten. Die Hausordnung auf dem Trainingsplatz ist Teil der Vereinbarung. Grob ungebührliches oder unsittliches Verhalten berechtigt die Leitung von TormannPlus zur vorzeitigen Vertragsauflösung. In diesem Fall hat das Mitglied unverzüglich einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Summe der auf die bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin entfallenden Mitgliedsbeiträge zu leisten. Wertgegenstände sind während des Trainings eigenständig zu verwahren, für abhanden gekommene Sachen/ Wertgegenstände übernimmt TormannPlus keine Haftung.

5. HAFTUNG

Die Leitung von TormannPlus haftet dem Mitglied gegenüber nur für vorsätzliche und grob fahrlässige durch sie oder ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass das Mitglied Anordnungen der Leitung oder des Personals nicht entspricht haftet die Leitung von TormanPlus nicht.

6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Das Mitglied kann von diesem Vertrag entsprechend den Bestimmungen des § 3 (1) und (2) KschG binnen 1 Woche nach Vertragsabschluss zurücktreten, wenn der Vertrag außerhalb der ständigen Geschäftsräumlichkeiten von TormannPlus abgeschlossen wurde, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter das Mitglied im Rahmen einer Werbefahrt, Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die von TormannPlus für seine geschäftlichen Zwecke benützen Räume gebracht hat. Festgehalten wird, dass dem Mitglied anlässlich der Vertragsunterfertigung zugleich eine Durchschrift dieses Mitgliedsvertrages samt allgemeinen Vertragsbedingungen ausgehändigt wurde. Der Rücktritt bedarf zu einer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 1-wöchigen Frist abgesendet wird. Drüber hinaus ist ein vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, insbesondere stehen dem Mitglied in den im § 3 (3) Zif. 1 bis 3 KschG im einzelnen angeführten Fällen kein Rücktrittsrecht zu. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Änderung der Kurszeiten, ebenso eine Verlegung des Trainingsareals von TormannPlus innerhalb eines zumutbaren Rahmens erfolgen kann und das Mitglied nicht zum Vertragsrücktritt berechtigen. Diese Vereinbarung gilt auch gegenüber einem eventuellen Rechtsnachfolger.

7. KÜNDIGUNG

Da eine kostengünstige Gestaltung des Betriebes nur bei längerfristig überschaubaren Mitgliedsverhältnissen gegeben ist, können die Mitgliedsverträge für die Dauer von 6 Monaten, 12 Monaten und 24 Monaten abgeschlossen werden. Das Vertragsverhältnis geht in ein neues Vertragsverhältnis für denselben Zeitraum über, soweit dieses nicht unter Einhaltung der parteieinvernehmlich festgelegten Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist wird mit 3 Monaten festgelegt.

8. SONSTIGES

Im Falle von kürzeren Betriebsunterbrechungen von jeweils bis zu einer Woche, höchstens aber fünf Wochen pro Jahr (infolge Reparaturen, Personalurlaub) hat das Mitglied keine Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen, da diese bereits in der Mitgliedsbeitragskalkulation zugunsten des Mitgliedes berücksichtigt ist. Das Mitglied haftet der Leitung des TormannPlus für sämtliche Schäden, die dieser aus einem allfälligen schuldhaften Verhalten entstehen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Vom Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich abgegangen werden, mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Sollte eine der Bestimmungen des Mitgliedsvertrages nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt und ist die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzten, die ihr rechtlich und wirtschaftlich an nächsten kommt. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das sachlich zuständige Landesgericht in Linz an der Donau. Fotos/ Videos und div. Bildmaterial die von den Mitgliedern während des Trainings gemacht werden, dürfen seitens TormannPlus unentgeltlich für Werbezwecke und auf der Homepage, bis auf schriftlichen Wiederruf an manfred.razenboeck@nulltormannplus.at, verwendet werden.

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